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Allgemeine Geschäftsbedingungen · ALLES KLAR GEREGELT

Unsere AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des MOA Berlin: Buchungs- und Stornierungsbedingungen für Übernachtungen, Veranstaltungen, Catering und Coworking. Transparent und vollständig.

Teil 1 von 3: AGB für das Hotel & Übernachtungen im MOA Berlin

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag 

 
Vorwort 
Das folgende Dokument umfasst die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag für die MOA Berlin Betriebs GmbH & Co. KG. Vereinfachend und stellvertretend wird MOA Berlin Betriebs GmbH & Co. KG. mit "Hotel" bezeichnet. 

I. Geltungsbereich 

 
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (im Weiteren „Hotel“ genannt). 

 
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 

 
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 

 
II. Vertragsabschluss, -partner;  

 
1. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Annahme des Hotels („Buchungsbestätigung“) beim Kunden zustande, die inhaltsgleich auf die Anfrage des Kunden („Buchungsanfrage“) erfolgt. 

 
2.Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.  

 
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 

 
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 

 
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zuzahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige geltende gesetzliche Umsatzsteuer ein. 

 
3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht. 

 
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann vom Kunden jederzeit die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% bzw., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. 

Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 

 
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungenunberührt. 

 
6. In begründeten Fällen, z.B. bei Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes des Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 

 
7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes des Kunden von diesem eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 7 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 6. oder 7. geleistet wurde. 

 
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen, mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 

 

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 

 
1. Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen: 

a) Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung. 

b) Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadenersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen. Die Entschädigungspauschale beträgt 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen ohne Frühstück, sowie für Übernachtungen mit Frühstück, 70 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Halbpension sowie 70 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Vollpensionsarrangements. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.  

c) Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.  

 

2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies dem Hotel gemäß den Vereinbarungen lt. des unterschriebenen Vertrages mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.  

3. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.  

 

4. Es besteht kein Rücktrittsrecht des Kunden, wenn gebuchte Zimmer wegen Ausfall einer Veranstaltung nicht benötigt werden. 

 

5. Für Gruppenbuchungen gelten ergänzend und im Zweifel vorrangig die in den jeweils individuell vereinbarten Contract Notes festgelegten Stornobedingungen. Diese regeln insbesondere differenzierte Fristen und Prozentsätze in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl und dem Buchungsvolumen. 

 
V. Rücktritt des Hotels 

 
1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach den vorstehenden Bestimmungen eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht nicht verzichtet.  

 

2. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.  

 

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls  

a) Unabwendbare Ereignisse, Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer, Sturm oder Explosionen, Stromausfälle, Rohrbruch, Embargos, staatliche Einschränkungen, Aufstände, Aufruhr oder Unruhen, Terroranschläge, Kriege oder andere Militäraktionen, Rebellionen, Vandalismus, Sabotage, Epidemien, Pandemien, Unfälle, Streik oder Aussperrungen, Mangel oder Ausfall von Transporteinrichtungen oder andere Gründe, die keine Partei zu verantworten hat (zusammenfassend als „höhere Gewalt“ bezeichnet) oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen 

b) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;  

c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;  

d) eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt;  

e) das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;  

f) der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft gemäß § 802c Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat. 

g) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird.  

 

4. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.  

 

5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. 

 

6. Sollte der Rücktritt des Hotels auf der Nichtverfügbarkeit der Leistung basieren, ist es dazu verpflichtet, diese Nichtverfügbarkeit dem Kunden unverzüglich anzuzeigen und etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. 

 

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 
 

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. 

 
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 

 
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgeltentstanden ist. 

 

VII. Haftung des Hotels 
 

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotelsauftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 

 
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, dies umfasst das Hundertfache des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,00 sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,00. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 7.500,00 im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. 

 
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. 

 
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. 

 

VIII. Verjährung 

1. Die Ansprüche des Kunden gegen das Hotel verjähren in der Regel nach den gesetzlichen Fristen, es sei denn, es ist in diesen AGB oder in einem individuellen Vertrag etwas anderes vereinbart. 

 
2. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch begründen, Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 

 
3. Im Falle von Mängeln an der gelieferten Ware oder erbrachten Dienstleistung beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche fünf Jahre ab Lieferung bzw. Abnahme. 
 
4. Für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. 

 
5. Die Verjährung kann durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien gehemmt oder unterbrochen werden. 

 

 

IX. Schlussbestimmungen 

 
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 

 
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des jeweiligen Hotels. 

 
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Berlin. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. 

 
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 

 
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Falle einer ungewollten Regelungslücke. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 



Teil 2 von 3: AGB für Veranstaltungen im MOA Berlin

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Vorwort 
Das folgende Dokument umfasst die Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen für die MOA Berlin Betriebs GmbH & Co. KG. Vereinfachend und stellvertretend wird MOA Berlin Betriebs GmbH & Co. KG mit „Hotel“ bezeichnet. 

 
I. Geltungsbereich 

 
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (im Weiteren einheitlich „Hotel“ genannt). 

 
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 

 
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 

 
 
II. Vertragsabschluss, -partner, Haftung  

 
1. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Annahme („Buchungsbestätigung“) des Hotels beim Kunden zustande, die auf den Antrag des Kunden („Buchungsanfrage“) erfolgt. Der Vertrag kommt zwischen Hotel und Kunde zustande. 

 
2. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadenshinzuweisen. 

 

3. Der Vertragspartner und die dem Vertrag Beigetretenen versichern, dass über den Zweck, die Zielrichtung und die an der geplanten Veranstaltung Beteiligten vollständig Auskunft erteilt wurde; bei Verstößen greift Abschnitt V 3 b dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

 

4. Der Vertragspartner/Beigetretene haftet dafür, dass nach der Art der Veranstaltung keine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist. Dies gilt insbesondere auch für die Lautstärke von Musikdarbietungen. Das Hotel weist den Vertragspartner/Beigetretenen darauf hin, dass für die öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützter Musik eine Genehmigung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte mit Sitz in Berlin) einzuholen ist bzw. die Veranstaltung dort anzumelden ist. Die dafür anfallenden Gebühren der GEMA sind allein vom Vertragspartner/Beigetretenen zu tragen. 

 

5. Das Hausrecht, die Befugnis zur Kontrolle und die Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen obliegt grundsätzlich dem Hotel. Daneben üben der Vertragspartner und die Beigetretenen diese Rechte im Rahmen der durchzuführenden Veranstaltung für die Dauer der Veranstaltung aus. Das Hotel ist berechtigt, im Rahmen der An- und Abfahrten Kontrollen der Belieferung vorzunehmen. Der Vertragspartner und der Beigetretene verpflichten sich, von den jeweiligen Lieferanten die Einwilligung dafür einzuholen. 

 

6. Der Kunde ist verpflichtet, die Regelungen des Nichtraucherschutzgesetzes einzuhalten. 

 

7. Soweit für die vom Hotel zubereiteten und/oder veräußerten Speisen und Getränke eine Kennzeichnungspflicht für Zusatzstoffe, Allergene etc. besteht, finden Sie entsprechende Informationen in den Veranstaltungsräumen. Menükarten mit der Auflistung der Allergenen Stoffe, können auf Nachfrage beim Souschef oder Serviceleiter eingesehen werden. Die Angaben über Zusatzstoffe und Allergene in den Lebensmitteln beruhen auf Informationen, die das Hotel von den Herstellern und Lieferanten erhält. Das Hotel bevorzugt soweit möglich kennzeichnungsfreie Erzeugnisse und ist bemüht, nur Lebensmittel von hoher Qualität und regionaler Herkunft zu verwenden, Fleisch und Fleischerzeugnisse aus artgerechter Tierhaltung und Fisch sowie Fischerzeugnisse aus nachhaltigem Fischfang. Die Lieferanten des Hotels bieten jedoch nicht bei allen Lebensmitteln deklarationsfreie Alternativen an. In einigen Produkten sind Zusatzstoffe auch nicht vermeidbar. Aufgrund der Produktvielfalt der einzelnen Hersteller ist es möglich, dass es zu Kreuzkontaminationen kommt und auch Anteile von nicht aufgeführten Zusatzstoffen in den Produkten enthalten sind. In der Küche des Hotels werden keine Zusatzstoffe direkt zugesetzt. Das Hotel kann jedoch nicht ausschließen, dass es bei der Zusammenführung von verschiedenen Speisenkomponenten bei der Zubereitung von Speisen und/oder Getränken zu Kreuzkontaminationen kommt. Das Hotel kann somit nicht gewährleisten, dass in den angebotenen Speisen und/oder Getränken, neben den gekennzeichneten Zusatzstoffen, nicht noch weitere Zusatzstoffe vorhanden sind. Das Hotel übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit der in den Informationen des Hotels aufgeführten Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe, Allergene etc. bei den von dem Hotel zubereiteten und/oder veräußerten Speisen und Getränke und übernimmt auch keine Haftung für allergische und/oder andere gesundheitliche Reaktionen beim Verzehr der vom Hotel zubereiteten und/oder veräußerten Speisen und Getränke. 

 
 
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 

 
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen. 

 
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige geltende gesetzliche Umsatzsteuer ein. 

 

3. Gibt es nach Vertragsabschluss den Leistungsgegenstand des Hotels betreffende Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer und/oder eine Neueinführung oder Änderung lokaler Abgaben werden die Preise entsprechend angepasst, ohne dass es einer zusätzlichen Vereinbarung der Parteien bedarf; bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate beträgt. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung 4 Monate, so kann das Hotel den vereinbarten Preis um bis zu 5 % anheben, wenn zwischenzeitlich Kostensteigerungen bei Heizungs-, Strom- und Wasserkosten oder bei Löhnen und Gehältern eingetreten sind. Die Anhebung des Preises darf nur im gleichen Rahmen wie die Kostensteigerungen erfolgen. Die Obergrenze erhöht sich um weitere 5% für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die vier Monate hinaus; Preisänderungen nach § 3 II Satz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben dabei unberücksichtigt. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ohne Abzug zahlbar.  

 
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann vom Kunden jederzeit die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotelberechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz bzw., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. 
Dem Hotel bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten. 

 
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 

 
6. In begründeten Fällen, z.B. bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 

 
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen, mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 

 
 
IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels 

 
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag muss in Schriftform erfolgen und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarten gebuchten Veranstaltungsleistungen aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. In diesem Fall wird die entsprechende Rechnung mit Ausweis von Umsatzsteuer erteilt. Wird eine schriftliche Zustimmung zum Rücktritt des Kunden vom Hotel unter der Voraussetzung erteilt, dass der Kunde für die nicht in Anspruch genommenen vertraglichen Leistungen Schadensersatz zu leisten hat, so wird die entsprechende Rechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuererteilt. Dies gilt vorbehaltlich einer Änderung der Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden. 

Das Hotel hat sich auf den Anspruch sowohl die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung der Räumlichkeiten als auch die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Gegenüber Dritten veranlasste Leistungen sind dabei nicht ersatzfähig, sofern diese aufgrund einer vertraglichen Regelung im Verhältnis zwischen dem Hotel und dem jeweiligen Dritten basieren, deren konkrete Ausgestaltung das Risiko des Leistungsausfall in überobligatorischer Weise dem Hotel zuordnet. Findet eine anderweitige Vermietung nicht statt, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für die gebuchten Veranstaltungsleistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Die Regelungen der vorstehenden Absätze gelten nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrechtbesteht. 

 

2. Bei Veranstaltungen gelten ergänzend und im Zweifel grundlegend die in den jeweils individuell vereinbarten „Contract Notes“ festgelegten Regelungen zu Rücktritt, Stornierung und Entschädigung. Diese beinhalten spezifische Staffelungen der kostenfreien Stornierungsmöglichkeiten sowie differenzierte Schadenersatzregelungen in Abhängigkeit von Buchungsumfang und Zeitpunkt des Rücktritts. 

Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt bzw. Teilrücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt bzw. Teilrücktritt unter Wahrung der Textform gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein fallgemäß obiger Nummer 1 Absatz 3 Satz 1 vorliegt. 

 

3. Unabwendbare Ereignisse, Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer, Sturm oder Explosionen, Stromausfälle, Embargos, staatliche Einschränkungen, Aufstände, Aufruhr oder Unruhen, Terroranschläge, Kriege oder andere Militäraktionen, Rebellionen, Vandalismus, Sabotage, Epidemien, Pandemien, Unfälle, Streik oder Aussperrungen, Mangel oder Ausfall von Transporteinrichtungen oder andere Gründe, die keine Partei zu verantworten hat (zusammenfassend als „höhere Gewalt“ bezeichnet) berechtigen Kunden zu einer Kündigung des Vertragsverhältnisses, wenn die Beschaffenheit und die Lage der Räume der gebuchten Zimmer dadurch nicht nur unerheblich beeinträchtigt werden. Das Hotel wird im Falle einer berechtigten Kündigung alle vom Kunden geleisteten Anzahlungen und/oder Vorauszahlungen abzüglich einer Ausfallentschädigung von 25% des vertraglich vereinbarten Entgelts innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Zugang der Kündigung zurückerstatten. Es besteht kein Rücktrittsrecht des Kunden, wenn gebuchte Zimmer wegen Ausfall einer Veranstaltung nicht benötigt werden. 

 

4. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. 

 

V. Rücktritt des Hotels 

 
1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalbeiner bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 

 
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 4und/oder 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach erneuter Aufforderung des Hotels unter angemessener Fristsetzung nicht geleistet, so ist das Hotelebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

 
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls 

 
a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich oder unzumutbar machen. 

b) Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks des Aufenthaltes oder der Veranstaltung, gebucht werden. 
c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. 

d) ein Verstoß gegen Ziffer I. Nr. 2 vorliegt. 

 

Sollte der Rücktritt des Hotels auf der Nichtverfügbarkeit der Leistung basieren, ist es dazu verpflichtet, diese Nichtverfügbarkeit dem Kunden unverzüglich anzuzeigen und etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. 

 
VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit 

 
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss dem Hotel umgehend mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Bei einer Reduktion der Teilnehmerzahl gelten die Stornierungs- und Depositbedingungen, die dem vereinbarten und unterschriebenen Vertrag zu Grunde liegen.  

 
2. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.  

 
3. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 

 
4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden. 
 

 

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken 

 
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Im Falle von eingebrachten Speisen muss eine Verzichtserklärung unterzeichnet werden.  

 
 

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse 

 
1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 

 
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. 

 

3. Die Nutzung von eigenen Telekommunikations- und Internetmedien und/oder die Bereitstellung solchen über einen Dritten durch den Vertragspartner / Beigetretenen in den vom Hotel gemieteten Räumen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. 

 

4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Vertragspartners geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, ist sie berechtigt, eine Ausfallvergütung in Rechnung zu stellen. 

 
5. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. 

 
6. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kundengeeignete des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 

 
7. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofortbeseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat. 

 
IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 

 
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung auf Grund der Umstände des Einzelfalles eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 

 
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutz-technischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotelabzustimmen. 

 
3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs seine angemessene Nutzungsentschädigung zu berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 

 
 
X. Haftung des Kunden für Schäden 

 
1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. 

 
2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. 

 

XI. Verjährung 

1. Die Ansprüche des Kunden gegen das Hotel verjähren in der Regel nach den gesetzlichen Fristen, es sei denn, es ist in diesen AGB oder in einem individuellen Vertrag etwas anderes vereinbart. 

 
2. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch begründen, Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 

 
3. Im Falle von Mängeln an der gelieferten Ware oder erbrachten Dienstleistung beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche fünf Jahre ab Lieferung bzw. Abnahme. 
 
4. Für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. 
 
5. Die Verjährung kann durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien gehemmt oder unterbrochen werden. 

 
  

XII. Schlussbestimmungen 

 
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 

 
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des jeweiligen Hotels. 

 
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Berlin. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. 

 
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 

 
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam odernichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt für den Fall einer ungewollten Regelungslücke. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

 



Teil 3 von 3: AGB für Online-Käufe beim MOA Berlin

AGB & Widerrufsbelehrung Online-Shop 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Einkauf bei der MOA Berlin Betriebs GmbH & Co. KG. Vereinfachend und stellvertretend wird MOA Berlin Betriebs GmbH & Co. KG mit "Hotel" bezeichnet. 

 

I. Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über den Kauf von Waren und Dienstleistungen beim Hotel, der über die Internetseite des Hotel MOA auf www.moa.de erfolgt. Davon abweichende Regelungen sind nur dann gültig, wenn sie zwischen der MOA Berlin Betriebs GmbH & Co. KG. und dem Kunden schriftlich vereinbart sind. 

 

II. Vertragspartner 

Vertragspartner des Kunden ist die Betreibergesellschaft: 

 

MOA Berlin Betriebs GmbH & Co. KG 

Persönlich haftender Gesellschafterin: 

Hotel Heidegrund Verwaltungs GmbH, Drei-Brücken-Weg 12, 49681 Garrel, AG Oldenburg HRB 204899  

 

Tel.: +49(0)30-39 40 43-0 

Fax: +49(0)30-39 40 43-999 

hello@moa.de 

www.moa.de  

 

III. Angebot 

Die Präsentation der Leistungsangebote im Internet stellt kein bindendes Angebot des Hotels dar. Alle Inhalte und Preise der angebotenen Waren-, Service,- und Dienstleistungen werden erst mit einer schriftlichen E-Mail-Bestätigung, durch das Hotel an den Buchenden, bindend.  

 

IV. Angebot, Vertragsschluss, Zahlung, Lieferung, Rücktritt 

1. Der Bestellvorgang umfasst bei der Bestellung über den Online-Shop des Hotels mehrere Schritte. Im ersten Schritt wählt der Kunde das gewünschte Datum und die gewünschten Waren aus und fügt die Waren durch Anklicken dem Warenkorb hinzu. Nachdem der Kunde den Auswahlvorgang abgeschlossen hat, setzt der Kunde durch Klicken des Buttons "bestätigen" den Bestellvorgang fort. Im nächsten Schritt gibt der Kunde seine persönlichen Daten ein. Auf nicht und/oder fehlerhaft ausgefüllte Felder wird der Kunde hingewiesen. Anschließend sendet der Kunde seine Bestellung durch Klicken des Buttons "Kaufen" an das Hotel ab und wird zur Bezahlung weitergeleitet. Im darauffolgenden Schritt wählt der Kunde durch Anklicken des Kreditkarten-Buttons die Art der Bezahlung (Lastschrift, Kreditkarte). Nach dem Ausfüllen der entsprechenden Felder schließt der Kunde seinen Bestellvorgang und dem Anklicken des Buttons "Jetzt zahlen" ab, sofern er die Leistung nicht stornieren kann und gelangt durch Anklicken auf die Eingangsseite zurück. Dort erhält der Kunde eine Übersicht über seine Bestellung. Zudem erhält der Kunde eine E-Mail mit der Übersicht über den Kauf der Waren und Dienstleistungen. 

 

2. Der Vertrag mit dem Hotel kommt mit der Bestätigung der eingegangenen Bestellung des Hotels gegenüber dem Käufer per E-Mail zustande. In der Bestätigung ist unter anderem die Bestellung aufgeführt. 

 

3. Der Kaufpreis wird je nach Ware bzw. Artikel sofort nach dem Zugang der Bestätigung zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt elektronisch via Kreditkarte oder Lastschrift unter der Angabe des Käufernamens. 

 

4. Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Hotels. Rechte aus einem bestellten Artikel/ Ware können bis zur vollständigen Zahlung dessen nicht hergeleitet werden. 

 

5. Das Hotel ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sollte der Käufer länger als vierzehn Tage mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug geraten. 

 

V. Warenverfügbarkeit 

Ist zum Zeitpunkt der Bestellung die bestellte Ware nicht verfügbar, behält sich das Hotel vor, die Bestellung der Ware nicht anzunehmen, so dass kein Vertrag zustande kommt. Hierüber wird der Kunde informiert. Bereits geleistete Zahlungen erhält der Kunde unverzüglich erstattet. 

 

VI. Preise, Versandkosten 

Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Lokale Abgaben wie Bettensteuer und Kurtaxen sind nicht inkludiert. Versandkosten entstehen durch den Versand per E-Mail nicht. 

 

VII. Besondere Regelungen für Gutscheine 

Handelt es sich bei der bestellten Ware um einen Gutschein, so gelten zusätzlich die Regelungen der nachfolgenden Ziffern 1. – 3.. 

Gültigkeitsdauer 

Jeder Gutschein hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Jeder Gutschein kann nur einmal eingelöst werden. 

Eintausch von Gutscheinen, Barauszahlung von Gutscheinen 

Bei Gutscheinen, die für eine genau beschriebene Leistung ausgestellt sind (nachfolgend Leistungsgutschein), ist der Eintausch gegen andere Leistungen als die in dem Leistungsgutschein beschriebenen aus dem Angebot des Hotels nicht möglich. Eine Barauszahlung des Gutscheins ist nicht möglich. 

 

Differenzzahlungen bei Preiserhöhungen 

Bei Leistungsgutscheinen ist im Fall einer Preiserhöhung zwischen der Ausstellung und der Einlösung des Leistungsgutscheins der Differenzbetrag vom Käufer auszugleichen. 

 

VIII. Widerrufsrecht 

Ist der Kunde eine natürliche Person, die ich hier einen Vertrag (Rechtsgeschäft) zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), so steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gemäß § 312 g i.V. mit § 355 BGB innerhalb einer Frist von 14 Tagen beginnend mit dem Vertragsschluss zu. 

 

IX. Gewährleistung 

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gebrauchte Waren Gegenstand der Bestellung sind und der Käufer nicht Verbraucher ist, wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist beim Kauf gebrauchter Sachen ein Jahr. 

 

X. Haftungsbeschränkung 

1. Das Hotel haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.  

 

2. Ferner haftet das Hotel für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet das Hotel jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Das Hotel haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Ziffern 1. und 2. gelten für die Haftung der Organe des Hotels sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere Mitarbeitern. 

Eventuell bestehende Herstellergarantien richten sich nach den vom Hersteller genannten Garantiebedingungen direkt zwischen dem Kunden und dem Hersteller. Daraus etwa resultierende Ansprüche sind gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Das Hotel haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Erreichbarkeit der Internetseite des Hotels. 

 

 

XI. Datenschutz 

Die Daten des Bestellers werden als Kundendaten ausschließlich für die Abwicklung der Bestellung erfragt, gespeichert und verwendet. Grundlage hierfür sind die einschlägigen Datenschutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG). Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung unter https://moa.de/datenschutz/. 

 

XII. Schlussbestimmungen 

Erfüllung- und Zahlungsort ist Berlin. 

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. 

 

Sofern der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag Berlin. 

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.